ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so, dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht. Für die Betreuung in den Ferien fallen Kosten an.
Aufgrund dessen möchten wir unser bereits bestehendes Angebot optimieren und erweitern. Wir bitten Sie, sich kurz Zeit zu nehmen, um an der Elternbefragung teilzunehmen.